AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der

 

Caravantechnik Dürrbaum

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden (in Schriftform), verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir Ihnen nicht selbst nach Zugang ausdrücklich widersprechen!

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage jeglichen Geschäftes zwischen der Fa. Caravantechnik Dürrbaum und Ihren Kunden. Diese Bedingungen basieren auf den gesetzlichen und allgemeinen Geschäftsbedingungen und sollen, sowohl der Firma Caravantechnik Dürrbaum, wie auch deren Kunden, ein Höchstmaß an Sicherheit und Transparenz gewähren. Die nachfolgend dokumentierten Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, es sei denn, es wurden andere Bedingungen in schriftlicher Form mit der Firma Caravantechnik Dürrbaum vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass die Fa. Caravantechnik Dürrbaum die Lieferung vorbehaltlich ausführt, nachdem der Besteller der Geltung der Bedingungen der Fa. Caravantechnik Dürrbaum widersprochen hat.

2. Angebot und Vertragsabschluß, Schriftform

Alle Angebote der Caravantechnik Dürrbaum sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Caravantechnik Dürrbaum (wenn nicht anders vereinbart). Dieses gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte. Sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für telefonisch, per Fax oder E-Mail übermittelte Aufträge, übernimmt Caravantechnik Dürrbaum keinerlei Haftung in bezug auf Übermittlungsfehler oder Missverständnissen. An Zeichnungen, Kostenberechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Caravantechnik Dürrbaum jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Über alle Unterlagen und Informationen, die nicht zum allgemeinen Wissensstand der Branche gehören, darf der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügen, bzw. sie an Dritte weiterreichen. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, ist Caravantechnik Dürrbaum berechtigt, bis zu 4 Wochen nach Auftragserteilung dessen Annahme abzulehnen – in diesem Fall wird bereits geleistetes Entgeld an den Kunden zurückgezahlt. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstige Angaben bedürfen zur Erlangung ihrer Gültigkeit der Schriftform – auch im Falle einer Änderung im Inhalt dieser Klausel.

3. Lieferumfang und Leistungen, Änderungsvorbehalt

Die von Caravantechnik Dürrbaum im Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, technische Angaben, Muster, etc. sind nur annäherungsweise maßgebend, sofern sich aus dem Angebot nichts gegenteiliges ergibt. Konstruktionsänderungen und Abweichungen von den Prospekt-, Katalog und Internetangaben bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

4. Preise, Versand und Verpackung

Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von Caravantechnik Dürrbaum genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk – ausschließlich Verpackung. Ändern sich die Kosten für Material, Löhne und Energie, so behält sich Caravantechnik Dürrbaum vor, die, immer in Euro angegebenen, Preise entsprechend anzupassen.

Sämtliche Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherungen werden von Caravantechnik Dürrbaum nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Empfängers abgeschlossen. Warenrücknahmen sind grundsätzlich nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und nur gegen Gutschrift zur Verrechnung mit anderen waren möglich. Porto und Verpackungskosten können nicht erstattet werden. Die Wahl des Versandweges- bzw. -unternehmens wird nach Ermessen von Caravantechnik Dürrbaum gewählt. Bei Lieferung aus auswärtigen Lägern kann ein pauschalierter Lieferzuschlag berechnet werden.

Verpackungen werden mit dem Warenversand Eigentum des Bestellers und können nicht zurückgenommen werden.

5. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem bereits erteilten Vertrag zurück, kann Caravantechnik Dürrbaum unbeschadet der Möglichkeit einen tatsächlich höheren Schaden geltend machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Lieferfristen

Die von Caravantechnik Dürrbaum in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, insbesondere der Rohstoffe und der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die Lieferzeit verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Caravantechnik Dürrbaum liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Ereignisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Caravantechnik Dürrbaum nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Von Caravantechnik Dürrbaum werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, stellt der Besteller Caravantechnik Dürrbaum von der Verpflichtung zur Lieferung der Ware frei und der Kunde hat das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten ohne das Ihm hierdurch Kosten entstehen. Sofern die Verzögerung der Lieferung länger als 2 Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Caravantechnik Dürrbaum von der Verpflichtung zur Lieferung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die hier genannten Umstände kann Caravantechnik Dürrbaum sich nur berufen, wenn sie den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigt.

Im Falle eines durch Caravantechnik Dürrbaum zu vertretenden Lieferverzuges ist der Besteller berechtigt, pro vollendeter Woche Lieferverzug als Verzugsentschädigung Schadenersatz in Höhe von 0,20% des Lieferwertes, max. jedoch 5% des Gesamtbetrages geltend zu machen. Setzt der Besteller Caravantechnik Dürrbaum im Falle des Lieferverzuges eine den Umständen nach angemessene Nachfrist und versäumt Caravantechnik Dürrbaum die Frist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grundsätzlich stehen Schadenersatzansprüche nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Überschreitung der Nachfrist zu.

Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Eine andere ausdrücklich vereinbarte Änderung bleibt den Vertragspartner vorbehalten.

Die Einhaltung der Lieferfrist durch Caravantechnik Dürrbaum setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtungen, voraus.

Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft

7. Abnahme und Gefahrenübergang

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch Caravantechnik Dürrbaum) erfolgt die Übergabe in Bad Essen. Der Besteller ist berechtigt, die Lieferware innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, die Lieferware innerhalb der selben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend in der Annahme verhindert.

Bleibt der Besteller mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist Caravantechnik Dürrbaum nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz zu verlangen oder eine Rückstandsrechnung auszustellen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist.

Die Gefahr geht mit der Annahme der Lieferware auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, dass er die Lieferware nicht annimmt, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Lieferware im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

8. Fahrzeugeinstellung

Die Einstellung von Fahrzeugen zu Umbauzwecken oder Reparaturen erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Ist letzteres der Fall, verrechnet Caravantechnik Dürrbaum Stand- bzw. Lagergeld. Jegliche Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eingestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder aber zu reparierender Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder andere von Caravantechnik Dürrbaum nicht zu vertretender Ursachen wird ausgeschlossen.

Caravantechnik Dürrbaum haftet nicht für den verbliebenen Wageninhalt, soweit er Caravantechnik Dürrbaum nicht aufgrund besonderer Vereinbarungen übergeben worden ist.

Probefahrten erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung und Verantwortung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, sofern Caravantechnik Dürrbaum nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Dementsprechend ist die Zahlung der Rechnungssumme sowie Nebenkosten sofort fällig. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig.

Zahlungen müssen grundsätzlich bar oder mit bankbestätigtem Scheck erfolgen.

Schecks oder Bankeinzug werden nur erfüllungshalber und ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest entgegengenommen. Die Bank- und Einziehungsspesen sowie sonstige Bankgebühren sind vom Besteller zu tragen. Zahlungen aufgrund von Schecks und Bankeinzug gelten erst nach Gutschrift des jeweiligen Betrags auf dem Konto von Caravantechnik Dürrbaum als erfüllt.

Bei Zahlung nach Fälligkeit (Zahlungsverzug) werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, es sei denn, der Kunde weist Caravantechnik Dürrbaum einen geringeren Verzugsschaden nach. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keinen weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen verpflichtet. Die Geltentmachung von Verzugschäden bleibt vorbehalten.

Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur, wenn es sich um einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich jeglicher Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, der Einlösung von Schecks, Eigentum von Caravantechnik Dürrbaum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von Caravantechnik Dürrbaum in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, ist Caravantechnik zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

Die Geltentmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Caravantechnik Dürrbaum gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht verbraucherkreditrechtliche Bedingungen Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch Caravantechnik Dürrbaum schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechtes oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes:

Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Caravantechnik Dürrbaum jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen Caravantechnik Dürrbaum und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises inkl. Geltender Mwst. ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Caravantechnik Dürrbaum, die Forderung selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für Caravantechnik Dürrbaum vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, Caravantechnik Dürrbaum nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur zeit der Verarbeitung.

Werden die Liefergegenstände mit anderen, Caravantechnik Dürrbaum nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für Caravantechnik Dürrbaum.

Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller Caravantechnik Dürrbaum unverzüglich hiervon zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum von Caravantechnik Dürrbaum hinzuweisen.

Caravantechnik Dürrbaum verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Besthellers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

11. Mängelgewährleistung

Die von Caravantechnik Dürrbaum selbst verursachten Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sowie bei von Caravantechnik Dürrbaum gegebenen Garantien, haftet Caravantechnik Dürrbaum unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche, indem Caravantechnik Dürrbaum Fehler in der Konstruktion, der Fabrikation, der Qualität oder in der sonstigen Ausführung nach Wahl unentgeltlich innerhalb angemessener Frist ausbessert, sei es durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

Ist Caravantechnik Dürrbaum zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung – auch in einer vom Besteller angesetzten angemessenen Nachfrist – nicht in der Lage, so hat der Besteller das recht auf Wandlung oder Minderung. Schadenersatzansprüche stehen ihm nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. § 476 BGB findet Anwendung.

Für Mängel an Fremdwaren oder Handelswaren, die Caravantechnik Dürrbaum von Zulieferanten oder Herstellern bezogen hat, steht Caravantechnik nur insoweit ein, als sie dem Besteller alle ihr zustehenden Mängelrechte gegen den Hersteller und/oder Vorlieferanten abtritt, und Caravantechnik Dürrbaum verpflichtet sich darüber hinaus, dem Besteller alle zur Verfolgung der Ansprüche notwendigen Auskünfte zu geben und notwendige Urkunden/Dokumente zu überlassen. Bei solchen Mängeln sind die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Zulieferanten bzw. Herstellers maßgebend. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen Caravantechnik Dürrbaum selbst den Mangel verursacht hat. Vorstehende Regelung gilt auch bei umbauten und Ergänzungen von Kraftfahrzeugen.

Die Gewährleistungsverpflichtung von Caravantechnik Dürrbaum setzt voraus, das der Kunde erkennbare Mängel Caravantechnik Dürrbaum nachweist und innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich spezifiziert gerügt hat. Später auftretende Mängel können nicht mehr anerkannt werden. Bei Erhalt einer solchen, äußerlich beschädigten, Ware muss unter Beifügung eines Protokolls des Frachtführers oder Spedition schriftlich gerügt werden.

Nach begonnener Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware ist jegliche Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Geringe technische und vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Abmessungen, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

Die Gewährleistungsverpflichtung von Caravantechnik Dürrbaum setzt weiter voraus, dass die von ihr gelieferten Waren einwandfrei montiert und unter genauer Beachtung ihrer Anweisungen verwendet werden. Natürlicher Verschleiß und gebrauchsbedingte Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Die gilt auch für Folgeschäden jeglicher Art, sofern von Caravantechnik Dürrbaum nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder die Eigenschaftszusicherungen das Mangelfolgeschadenrisiko erfassen.

Während des Zeitraums von 2 Jahren für neue und 1 Jahr für gebrauchte Güter nach Übernahme oder Einbau des Liefergegenstandes durch Caravantechnik Dürrbaum hat der Käufer einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

12. Allgemeine Betriebserlaubnisse und Typprüf-Gutachten

Das Kopieren oder Nachdruck von Gutachten der Caravantechnik Dürrbaum oder ihrer Lieferanten ist ohne schriftliche Genehmigung verboten und kann bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt werden.

Eine Rücknahme der Ware auf Grund behördlicher Beanstandungen oder Änderung des Gesetzeslage kann nicht erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, soweit dies vorgeschrieben ist. Für alle Unterlassungen diesbezüglich trifft Caravantechnik Dürrbaum keinerlei Haftung.

13. Haftung der Mitarbeiter

Soweit Caravantechnik Dürrbaum von der Haftung ausgeschlossen ist, gilt dieses auch für ihre Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag (Lieferung und Zahlung) ist Bad Essen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Osnabrück.

15. Rechtswahl

Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.

Die Bestimmungen der einheitlichen Kaufgesetze sind ausgeschlossen.

Bei Lieferverträgen mit Auslandsberührung gilt das deutsche Recht.